Der Beitrag befasst sich mit dem reichhaltigen Überblick des Eidgenössischen Handelsregisteramts über interessante Fälle aus dem Jahr 2023, zum Teil mit der Aktienrechtsrevision zusammenhängend. Erörtert werden namentlich Fragen mit Bezug auf Aktiengesellschaften, GmbHs und Vereine sowie auf Umstrukturierungen.
Das Eidgenössische Handelsregisteramt widmet sich in der Praxismitteilung EHRA 1/24 nochmals diversen Fragen im Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision. Behandelt werden insbesondere der schriftliche Generalversammlungsbeschluss, die Erhöhung aus bedingtem Kapital mittels Verrechnung sowie die bei einem Kapitalband erforderlichen Angaben.
Wird versehentlich eine identische Firma in das Handelsregister eingetragen, hat sich die bestehende Gesellschaft rechtzeitig mittels Beschwerde gegen die Eintragung oder alternativ auf dem Zivilrechtsweg zu wehren. Die Genehmigung durch das Eidgenössische Handelsregisteramt und der zugrunde liegende kantonale Registereintrag sind nicht nichtig.
Wird versehentlich eine identische Firma in das Handelsregister eingetragen, hat sich die bestehende Gesellschaft rechtzeitig mittels Beschwerde gegen die Eintragung oder alternativ auf dem Zivilrechtsweg zu wehren. Die Genehmigung durch das Eidgenössische Handelsregisteramt und der zugrunde liegende kantonale Registereintrag sind nicht nichtig.