Ein bei der Gesellschaftsgründung eingesetzter Revisionsexperte hat zu prüfen, ob die Sacheinlagen bilanzierungsfähig, frei übertragbar, frei verfügbar und verwertbar sind. Jede Prüfungshandlung ist zu dokumentieren. Schwerwiegende Pflichtverletzungen rechtfertigen auch ohne vorherige Androhung einen vorübergehenden Entzug der Zulassung.
Leitung: Dr. Patrik R Peyer und Prof. Dr. Rolf Sethe
Das Seminar wendet sich an Juristinnen und Juristen aus Anwaltschaft, Unternehmen und Prüfgesellschaften.
Das neue Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Was hat ein Jahr Aktienrechtsreform gebracht und was braucht es noch? Wie haben sich der Alltag des Verwaltungsrates und die Notariat- und Handelsregisterpraxis verändert? Welche sind die ersten Lessons learned im Rahmen der Generalversammlungen ab 2023? Am Schulthess Forum Aktienrecht 2024 erhalten Sie wertvolle Hinweise und prägnante Beispiele aus Recht und Praxis.
Tagungsleitung: Dr. Mariel Hoch
Ist eine Geschäftsführerin einer GmbH nicht in der Lage, für die gehörige Erfüllung der AHV-Beitrags- und -Abrechnungspflicht durch die GmbH zu sorgen, darf sie ihr Amt nicht annehmen bzw. muss sie zurücktreten. Andernfalls wird sie für den von der Ausgleichskasse erlittenen Schaden infolge Grobfahrlässigkeit haftbar.