Rechnungslegung und Aktienkapital in Fremdwährung unter geltendem und neuem Recht
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Aktiengesellschaften ihr Aktienkapital in bestimmten ausländischen Währungen führen. Dieser Beitrag befasst sich mit den hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen. Er beleuchtet das Vorgehen anlässlich der Neugründung und beim Wechsel der Währung. Schliesslich wird auf die Frage eingegangen, wie die Rechtslage beim nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen ist.
Die Scheidung als Organisationsmangel und Auflösungsgrund einer Aktiengesellschaft nach Art. 731b OR
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können sich die Ehegatten regelmässig nicht über die Zukunft einer gemeinsamen AG einigen. Kann vor diesem Hinter-grund ein Gesuch beim zuständigen Gericht um Anordnung von Massnahmen nach Art. 731b OR sowie die Beantragung der Auflösung und Liquidation der AG eine effiziente und kostengünstige Lösung darstellen?
Inkrafttreten des neuen Aktienrechts aus handelsregisterrechtlicher Perspektive
Der Beitrag gibt einen Überblick über die EHRA Praxismitteilung 3/22, worin unter anderem übergangsrechtliche Fragen zum Inkrafttreten der Aktienrechtsrevision und der angepassten Handelsregisterverordnung beantwortet werden.
Vereine mit grenzüberschreitendem Fundraising oder Mitteleinsatz haben zu prüfen, ob sie der neuen Eintragungspflicht unterstehen und ein Mitgliederverzeichnis führen müssen. Der Beitrag umschreibt die Vorschriften und behandelt die EHRA Praxismitteilung 2/22. Letztere enthält Erläuterungen und Vorlagen für Nichtunterstellungserklärungen.
Pflichten des Verwaltungsrats in finanziellen Krisenlagen nach neuem Aktienrecht
Das neue Aktienrecht verschärft die Pflichten des Verwaltungsrats bei drohender Zahlungsunfähigkeit, bei einem eingetretenen Kapitalverlust und bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung, v.a. auch was die Anmeldung des Konkurses (90 Tage-Frist) und die Anforderungen an Rangrücktrittsvereinbarungen betrifft (Ausdehnung auf Zinsforderungen).
Faktenblätter zur Aktienrechtsrevision aus Sicht des Handelsregisterrechts
Der Beitrag gibt einen Überblick über die zehn Faktenblätter des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister zum neuen Aktienrecht (vgl. REPRAX 4/2022, S. 151 ff.).
Die Übernahme der Credit Suisse durch UBS dominierte jüngst die Schlagzeilen. Der Beitrag beleuchtet die Transaktion aus fusionsrechtlicher Perspektive, erörtert die Abschreibung der AT1-Finanzinstrumente sowie die gewährte Liquiditätshilfe, stellt den Massnahmen das Rettungspaket der Finanzkrise von 2008 gegenüber und nimmt eine Würdigung vor.
Loyalitätsaktien bezwecken, Aktionärinnen langfristig an eine Gesellschaft zu binden. Im Schweizer Aktienrecht fehlt eine ausdrückliche Regelung. Im Rahmen der Aktienrechtsrevision wurde bewusst darauf verzichtet. Der Bundesrat betrachtet eine gesetzliche Grundlage für Loyalitätsaktien weiterhin als entbehrlich, wie er in einem Bericht festhält.
Umsetzung der Aktienrechtsrevision durch Handelsregisterämter
Die Praxismitteilung EHRA 1/23 behandelt unter dem revidierten Aktienrecht den maximalen Betrag bei Kapitalveränderungen, die Statutenbestimmung für Generalversammlungen im Ausland und für virtuelle Generalversammlungen, den Beleg bei schriftlichen Generalversammlungen sowie den Publikationstext bei Sacheinlagen mit einer weiteren Gegenleistung der Gesellschaft.
Taugt die Rechtsform der Aktiengesellschaft als Investitionsvehikel? Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten bieten sich an und in welchen Konstellationen ist eine Unterstellungspflicht unter das Kollektivanlagengesetz (KAG) im Auge zu behalten? Der Beitrag zeigt insbesondere auf, wie eine Unterstellung unter das KAG vermieden werden kann.