Aktienbuch und Anforderungen an Nachweis der Aktionärseigenschaft
Ein unvollständig ausgefülltes, weder datiertes noch unterzeichnetes Aktienbuch begründet keine Vermutung der Aktionärseigenschaft. Die Genehmigung der Übertragung vinkulierter Aktien lässt sich nicht aus der Unterschrift eines Verwaltungsrats ableiten, welche beim Indossament angebracht und mit dem Stempel einer Gruppengesellschaft versehen ist.
Die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs gegen die Vertragspartei einer Aktiengesellschaft oder GmbH setzt den Nachweis eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Bei einer unterdurchschnittlichen Gewinnmarge sind repräsentative Belege zu den üblicherweise erzielten Gewinnmargen erforderlich.
Auskunftsrecht eines Kleinaktionärs hinsichtlich Dividendenausschüttung
Der Kleinaktionär hat darzulegen, weshalb die von ihm verlangten Informationen im Zeitpunkt der Geltendmachung des Auskunftsrechts für die Ausübung seiner Aktionärsrechte erforderlich sind. Die Unzufriedenheit über eine durch die Generalversammlung rechtsgültig beschlossene Dividende rechtfertigt den Auskunftsanspruch nicht.
Verspätete Geltendmachung des Rechts auf Abschluss nach anerkanntem Rechnungslegungsstandard
Eine Aktionärin mit einer Beteiligung von mindestens 20% des Aktienkapitals darf einen Abschluss nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard verlangen. Dieses Recht ist in der ersten Hälfte des betreffenden Geschäftsjahrs, also bis spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Jahresrechnung, auszuüben.
Generalversammlung bei kotierten Gesellschaften – Lessons learned
Die kotierten Gesellschaften haben von den ihnen seit der Aktienrechtsrevision zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten bisher zurückhaltend Gebrauch gemacht. Insgesamt haben die neu geltenden Pflichten in der ersten Generalversammlungssaison unter dem neuen Aktienrecht zu keinen namhaften Schwierigkeiten geführt. Trotzdem bietet sich an, ein Blick auf die ersten Lessons learned zu werfen.
Wie hat sich der Alltag des Verwaltungsrats unter neuem Aktienrecht verändert?
Mit dem revidierten Aktienrecht haben sich auch für den Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft einige Veränderungen ergeben. Der Beitrag beleuchtet die Nutzung der neuen Möglichkeiten für die Sitzungsorganisation und Beschlussfassung, den Umgang mit Interessenkonflikten sowie die angepassten Pflichten bei einer finanziellen Schieflage der Gesellschaft.
Angefochtene Kostenverteilung beim Stockwerkeigentum
Dass Eigentümer von baulich nicht realisierten Stockwerkeinheiten ihr Stimmrecht ausüben dürfen, obwohl sie sich nicht an den Gemeinschaftskosten beteiligen müssen, stellt keine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar. Ein angefochtener Beschluss der Versammlung kann teilweise aufgehoben werden, sofern er sachlich teilbar ist.
Verantwortlichkeit im Unternehmensrecht XII: Verantwortlichkeitsrecht im Wandel
Das Europa Institut an der Universität Zürich führte Ende Januar 2024 das zwölfte Seminar zur Verantwortlichkeit im Unternehmensrecht durch. Leitthema war das «Verantwortlichkeitsrecht im Wandel». Der Beitrag fasst die zentralen Thesen der sechs gehaltenen Referate zusammen und zeichnet die wesentlichen Schwerpunkte der Paneldiskussion nach.
Das Unternehmensentlastungsgesetz möchte administrative Belastungen und Regulierungskosten für Unternehmen abbauen. Es enthält Regulierungsgrundsätze und sieht ein Monitoring für die Belastung durch Regulierungskosten vor. Zudem werden die digitalen Dienstleistungen der Verwaltung auf EasyGov ausgebaut. Das Gesetz tritt gestaffelt in Kraft.
Die in einem Aktienkaufvertrag enthaltene Pflicht der Käuferin, von der Verkäuferin zum gleichen Preis eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Aktien zu erwerben, stellt eine Verkaufsoption der Verkäuferin dar. Gestützt darauf darf die Verkäuferin von der Käuferin die Zahlung des Preises Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien verlangen.