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Gesellschaftsrecht; a-040-05

Antragsrecht auch bei schriftlicher Generalversammlung nach COVID-19-Gesetzgebung

Kommentierung
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Kommentierung von BGer 4A_380/2022 (= BGE 149 III 1)

Eine Gesellschaft führte eine schriftliche Generalversammlung unter der COVID-19-Gesetzgebung durch und versandte hierzu an ihr Aktionariat Abstimmungsunterlagen. Eine Aktionärin wandte sich an den Verwaltungsrat und stellte Anträge, über die der Verwaltungsrat nicht abstimmen liess. Dies erachtete das Bundesgericht als unzulässig. Die Urteilsbesprechung behandelt das Antragsrecht im Rahmen schriftlicher Generalversammlungen.
Oliver Dreyer
iusNet GR 30.03.2023

Antragsrecht auch bei schriftlicher Generalversammlung nach COVID-19-Gesetzgebung

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_380/2022 (= BGE 149 III 1)

Eine Gesellschaft führte eine schriftliche Generalversammlung unter der COVID-19-Gesetzgebung durch und versandte hierzu an ihr Aktionariat Abstimmungsunterlagen. Eine Aktionärin wandte sich an den Verwaltungsrat und stellte Anträge. Der Verwaltungsrat brachte diese nicht zur Abstimmung. Dies erachtete das Bundesgericht als unzulässig.
iusNet GR 30.03.2023

Vernehmlassung zur Verhinderung missbräuchlicher Konkurse

Gesetzgebung
Gesellschaftsrecht
Handelsregister
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Anpassung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA eröffnet. Die beiden Verordnungen sollen an das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses angepasst werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Mai 2023. Die Gesetzesänderungen und die Anpassungen der Verordnungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.
iusNet GR 30.03.2023

Intensivkurs Strafbarkeitsrisiken für Treuhänder

Veranstaltungen
Trust
Donnerstag, 4. Mai 2023 - 15:30 bis Samstag, 6. Mai 2023 - 18:45
Der Intensivkurs der Professur für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung bereitet die Teilnehmenden auf Tätigkeiten im Bereich des Treuhandsektors bei gleichzeitiger Vermeidung eigener strafrechtlicher Haftungsrisiken vor und vermittelt praxisorientierte Fachkompetenzen. Der Intensivkurs richtet sich an Treuhänder und Mitarbeiter von Treuhandbüros; Mitarbeitende von Finanzdienstleistern wie beispielsweise von Stiftungen oder Trusts; Personen, die beabsichtigen, im Treuhandsektor tätig zu werden; Interessierte aus Praxis und Wissenschaft.

20. Zürcher Aktienrechtstagung

Veranstaltungen
Aktiengesellschaft (AG)
Donnerstag, 23. März 2023 - 10:15 bis 16:45
Die Aktiengesellschaft war über Jahrzehnte die dominierende Rechtsform in der Schweiz. Sie war nicht nur attraktiv für Unternehmen, die den Zugang zum Kapitalmarkt suchten, sondern auch für mittlere und kleine Unternehmen. Im Jahr 2022 hat die GmbH die AG von ihrem ange-stammten 1. Platz verdrängt. Das Seminar geht der Frage nach, welche Vor- und Nachteile die AG im Vergleich zu anderen Körperschaften im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht hat und welche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rechtsformwahl zu bedenken sind. Darüber hinaus wird es im ersten Teil der Tagung die beiden traditionellen Referate über den Stand wichtiger aktienrechtlicher Reformvorhaben sowie über neuste Gerichtsentscheide zum Aktienrecht geben und die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die, mit dem neuen Aktien-recht verbundenen Neuerung im Handelsregisterrecht. Zu Abschluss der Tagung werden im Rahmen eines Panels erste Erfahrungen mit dem neuen Aktienrecht ausgetauscht. Das Seminar wendet sich an Juristinnen und Juristen aus Anwaltschaft, Unternehmen und Prüfgesellschaften.

Intensivkurs Liechtensteinisches und Internationales Trustrecht

Veranstaltungen
Trust
Donnerstag, 20. April 2023 - 8:30 bis Montag, 24. April 2023 - 16:00
Der Intensivkurs "Liechtensteinisches und Internationales Trustrecht", welcher gleichzeitig das Modul 4 des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht darstellt, steht ganz im Zeichen von Treuhänderschaft und Trust. Zunächst werden die Grundbegriffe und die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sowie deren Abgrenzungen aufgezeigt. Da das Rechtsinstitut des Trust dem kontinentaleuropäischen Recht überwiegend fremd ist, werden vertiefte rechtsdogmatische Grundlagen gelehrt, bevor die Errichtung eines Trusts genauer behandelt wird. Hierzu gehören die sog. "Three Certainties", die Aussenwirkung des Trusts und die Einflussnahme auf denselben sowie die Rechtsstellung des Trustees, des Settlors und der Beneficiaries. Die Rechtsfolgen eines sog. "Breach of Trust" stellen ein weiteres spannendes Feld dar, ebenso die sich bietenden Möglichkeiten der Asset Protection. Hierauf aufbauend vermitteln wir Ihnen Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten des liechtensteinischen Treuunternehmens, die einzelnen Verwaltungsorgane sowie Einflussnahmemöglichkeiten des Treugebers. Darüber hinaus werden auch die Rechtsstellung des Settlors, Regelungen zu Vertretung und Haftung sowie die Rechte von Begünstigten und Gläubigern beleuchtet. Die erlernten Kenntnisse werden im Rahmen praktischer Fallbearbeitungen erweitert und mit dem "International and Comparative Trust Law" abgerundet.

Keine notwendige Streitgenossenschaft mangels Qualifikation als einfache Gesellschaft

Kommentierung
Einfache Gesellschaft
Ein Bauherr macht einen vertraglichen Anspruch auf Beteiligung an Nettomieterträgen gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Geschäftsführer geltend. Gemäss Bundesgericht liegt im konkreten Fall keine einfache Gesellschaft und demnach auch keine notwendige Streitgenossenschaft zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer vor.
Valentin Jentsch
Chantale Beck
iusNet GR 26.01.2023

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