Schulthess Logo

Gesellschaftsrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Der neue Corporate Governance Code und was er in der Praxis bedeutet

Veranstaltungen
Gesellschaftsrecht
Am 6. Februar 2 023 hat economiesuisse in einer grundlegend überarbeiteten Neuauflage den neuen «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» veröffentlicht. EXPERTsuisse konnte sich in die Weiterentwicklung dieses wichtigen Selbstregulierungswerks einbringen. Der «Swiss Code» dient seit 2002 als Richtschnur für Corporate Governance von Schweizer Unternehmen und hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Schweiz heute in diesem Thema international einen Spitzenplatz einnimmt. Er fokussiert auf verantwortungsvolles Unternehmertum, richtet sich an Führungskräfte in Unternehmen und ist in unserem Land das Referenzwerk für Verwaltungsräte und Executive-Board-Mitglieder und damit ein Musterbeispiel für gelungene Selbstregulierung. Am Corporate-Governance-Seminar vom 24. Mai 2023 in Zürich, welches bereits um 13:15 startet, erläutert Marius Klauser, Direktor und VR-Delegierter EXPERTsuisse, zusammen mit weiteren Referenten und Referentinnen, was der neue Swiss Code o f Best Practice für die Praxis bedeutet. SwissBoardForum Mitglieder können daran zu Mitgliedschaftskonditionen von EXPERTsuisse teilnehmen.

Übernahme der Credit Suisse durch UBS

Fachbeitrag
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)
Fusionsgesetz

Legitime Zwangsheirat oder staatliche Überreaktion?

Die aufgezwungene Absorption der Credit Suisse durch UBS stellt die Too-big-to-fail-Regulierung infrage. Die immensen Rückflüsse von Kundengeldern und der Vertrauensverlust bei anderen Marktteilnehmern haben die Dimension der Liquiditätsvorschriften deutlich gesprengt. Der Beitrag beleuchtet die Fusion, erörtert die Abschreibung der AT1-Finanzinstrumente sowie die gewährte Liquiditätshilfe, stellt den Massnahmen das Rettungspaket der Finanzkrise von 2008 gegenüber und nimmt eine Würdigung vor.
Harald Bärtschi
iusNet GR 30.03.2023

Antragsrecht auch bei schriftlicher Generalversammlung nach COVID-19-Gesetzgebung

Kommentierung
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Kommentierung von BGer 4A_380/2022 (= BGE 149 III 1)

Eine Gesellschaft führte eine schriftliche Generalversammlung unter der COVID-19-Gesetzgebung durch und versandte hierzu an ihr Aktionariat Abstimmungsunterlagen. Eine Aktionärin wandte sich an den Verwaltungsrat und stellte Anträge, über die der Verwaltungsrat nicht abstimmen liess. Dies erachtete das Bundesgericht als unzulässig. Die Urteilsbesprechung behandelt das Antragsrecht im Rahmen schriftlicher Generalversammlungen.
Oliver Dreyer
iusNet GR 30.03.2023

Vernehmlassung zur Verhinderung missbräuchlicher Konkurse

Gesetzgebung
Gesellschaftsrecht
Handelsregister
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die Vernehmlassung zur Anpassung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA eröffnet. Die beiden Verordnungen sollen an das am 18. März 2022 verabschiedete Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses angepasst werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Mai 2023. Die Gesetzesänderungen und die Anpassungen der Verordnungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.
iusNet GR 30.03.2023

Kein Organisationsmangel mangels Pattsituation

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung von BGer 4A_207/2022

Kann ein dreiköpfiger Verwaltungsrat, dem zwei zerstrittene Brüder angehören, Entscheide zur Geschäftsführung treffen und Beschlüsse über die interne Leitung der Gesellschaft fassen, fehlt es an einem Organisationsmangel. Die blosse Behauptung, der Verwaltungsrat sei funktionsunfähig, rechtfertigt die gerichtliche Einsetzung eines Sachwalters nicht. Erst wenn die Interessen eines Verwaltungsratsmitglieds konstant den Interessen der Gesellschaft zuwiderliefen, wäre ein Organisationsmangel denkbar.
iusNet GR 26.01.2023

Pflichten des Verwaltungsrats in finanziellen Krisenlagen nach neuem Aktienrecht

Fachbeitrag
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)
Das neue Aktienrecht verschärft die Pflichten des Verwaltungsrats bei drohender Zahlungsunfähigkeit, bei einem eingetretenen Kapitalverlust und bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung, v.a. auch was die Anmeldung des Konkurses (90 Tage-Frist) und die Anforderungen an Rangrücktrittsvereinbarungen betrifft (Ausdehnung auf Zinsforderungen). In Bezug auf die Massnahmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit und Kapitalverlust statuiert das revidierte Aktienrecht einen holistischen Ansatz, der auch bei der Überschuldung gilt.
Markus Vischer
iusNet GR 26.01.2023

Seiten