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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Unternehmensentlastungsgesetz

Gesetzgebung
Gesellschaftsrecht

Gestaffeltes Inkrafttreten

Mit dem neuen Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG) sollen die administrativen Belastungen und Regulierungskosten für Unternehmen reduziert werden. Das Gesetz statuiert Regulierungsgrundsätze und verlangt ein Monitoring für die Belastung durch Regulierungskosten. Zudem sollen die digitalen Dienstleistungen der Verwaltung auf EasyGov ausgebaut werden. Der Bundesrat hat das gestaffelte Inkrafttreten des neuen Erlasses beschlossen.
iusNet GR 28.03.2024

Angefochtene Kostenverteilung beim Stockwerkeigentum

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung von BGer 5A_357/2022, Publikation vorgesehen

Die Stockwerkeigentümerversammlung kann mit einfachem Mehr eine von der gesetzlich vorgesehenen Aufteilung nach Wertquoten abweichende Kostenverteilung beschliessen. Der Eigentümer einer baulich nicht realisierten Stockwerkeinheit behält sein Stimmrecht trotz Kostenbefreiung. Eine auf teilweise Aufhebung eines Beschlusses gerichtete Anfechtungsklage ist zulässig, soweit der Beschluss sachlich teilbar ist. Die verletzte Einberufungsfrist bewirkt keine Nichtigkeit der gefällten Beschlüsse.
iusNet GR 28.03.2024

Auskunftsrecht eines Kleinaktionärs hinsichtlich Dividendenausschüttung

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)
Um einen Auskunftsanspruch gegen die Gesellschaft durchzusetzen, muss der Kleinaktionär darlegen, weshalb die verlangten Informationen im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs für die Ausübung seiner Aktionärsrechte erforderlich sind. Die Unzufriedenheit über eine von der Generalversammlung rechtsgültig beschlossene Dividende rechtfertigt den Auskunftsanspruch nicht. Ob schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen der Gesellschaft dem Auskunftsrecht entgegenstünden, kann offenbleiben.
iusNet GR 25.01.2024

Fahrzeugverkauf als verdeckte Gewinnausschüttung?

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_477/2023

Wer gegen die Vertragspartei einer Aktiengesellschaft oder GmbH einen Rückerstattungsanspruch (Art. 678 Abs. 2 OR) geltend macht, muss unter anderem ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nachweisen. Wird das Missverhältnis mit einer unterdurchschnittlichen Gewinnmarge begründet, sind im Bestreitungsfall repräsentative Belege zu den erzielten Gewinnmargen im Zeitraum der beanstandeten Transaktion vorzulegen. Einzelne Beispiele mit hoher Gewinnmarge genügen nicht.
iusNet GR 25.01.2024

Aktienbuch und Anforderungen an Nachweis der Aktionärseigenschaft

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_251/2023

Ist ein angebliches Aktienbuch unvollständig ausgefüllt und weder datiert noch unterzeichnet, begründet es keine Vermutung der Aktionärseigenschaft. Die für die Übertragung vinkulierter Namenaktien erforderliche Genehmigung der Gesellschaft lässt sich nicht allein aus der Unterschrift eines Verwaltungsrats ableiten, welche beim Indossament angebracht wird und mit dem Firmenstempel einer Gruppengesellschaft versehen ist. Die vorinstanzliche Beurteilung erweist sich insoweit nicht als willkürlich.
iusNet GR 25.01.2024

Mangelhafte Prüfung von Sacheinlagen durch Revisionsexperten

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 2C_76/2023

Bei Sacheinlagen muss der Revisionsexperte prüfen, ob diese bilanzierungsfähig, frei übertragbar, frei verfügbar und verwertbar sind. Jede Prüfungshandlung ist zu dokumentieren. Schwerwiegende Pflichtverletzungen rechtfertigen ohne vorherige Androhung einen vorübergehenden Entzug der Zulassung. Die dreijährige Sperrung eines Revisionsexperten, welcher Sacheinlagen von Kunstgemälden im Wert von über CHF 165 Mio. nicht pflichtgemäss überprüft und Meldepflichten verletzt hat, ist verhältnismässig.
iusNet GR 25.01.2024

Intensivkurs Strafrecht und Unternehmen

Veranstaltungen
Gesellschaftsrecht
Donnerstag, 16. Mai 2024 - 10:30 bis 17:45
Der Intensivkurs "Strafrecht und Unternehmen", der zugleich das fünfte Modul des Executive Master of Laws (LL.M.) im Wirtschaftsstrafrecht ist, will theoretisch fundierte und zugleich praxisorientierte Kenntnisse hinsichtlich strafrechtlicher Aspekte im Bereich unternehmerischer Tätigkeiten vermitteln.

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