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iusNet-GR 1/2024

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Vor gut einem Jahr ist das neue Aktienrecht in Kraft getreten: Zeit für eine Zwischenbilanz. Simone Ehrsam und Lukas Held legen die bisherigen Erkenntnisse aus der Durchführung von Generalversammlungen unter dem revidierten Recht dar. Franz J. Kessler widmet sich den Auswirkungen der Aktienrechtsrevision auf die Tätigkeit von Verwaltungsräten.

Eine Aktionärin mit 20%-Kapitalbeteiligung muss ihr Recht, einen nach Swiss GAAP FER erstellten Jahresabschluss zu verlangen, gemäss einem neuen Urteil bis spätestens Mitte Geschäftsjahr geltend machen (BGer 4A_369/2023, Publikation vorgesehen). Vorliegend wurde das Begehren zu spät gestellt.

 

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