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Aktiengesellschaft (AG)

Aktiengesellschaft (AG)

Kein Organisationsmangelverfahren gegen Verwaltungsrat

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Hinweis auf BGer 4A_179/2024

Anträge wegen Organisationsmängeln sind gegen die Gesellschaft zu richten. Bei einem Vorgehen gegen das Verwaltungsratsmitglied kann bloss ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen angenommen werden. Eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid setzt einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil voraus. Ein wirtschaftlicher Schaden genügt nicht.
iusNet GR 28.11.2024

Benachrichtigung des Konkursgerichts durch Revisionsstelle

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 5A_146/2024, Publikation vorgesehen

Versäumt der Verwaltungsrat trotz offensichtlicher Überschuldung die Benachrichtigung des Konkursgerichts, ist die Revisionsstelle dazu verpflichtet. Liegt keine Zwischenbilanz vor, braucht die Revisionsstelle eine solche nicht zu erstellen. Vielmehr kann ihre Überschuldungsanzeige gestützt auf die letzte Jahresrechnung erfolgen.
iusNet GR 26.09.2024

SZW-Tagung 2024

Veranstaltungen
Aktiengesellschaft (AG)
Dienstag, 24. September 2024 - 9:15 bis 17:00
Es ist an der Zeit, die verschiedenen Neuerungen im Aktienrecht zu bewerten und erste Erfahrungen zu teilen: Das Kapitalband wurde im Rahmen der Aktienrechtsrevision 2023 eingeführt mit dem Ziel, die Kapitalvorschriften zu flexibilisieren. Zudem wurden verschiedene Erleichterungen zur digitalen Durchführung von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen eingeführt. Die Übergangsfrist zur Umsetzung der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsreform in Statuten und Organisationsreglement läuft Ende 2024 ab. Ebenfalls dieses Jahr mussten Unternehmen erstmals über nichtfinanzielle Belange Bericht erstatten. Hören Sie an der SZW-Tagung 2024 erfahrene Spezialisten zu den drängenden Themen: -Welche Herausforderungen stellen sich in der Praxis insbesondere bei der Durchführung von (rein) virtuellen Generalversammlungen? -Sanierungsverfahren: Muss der Kapitalverlust dauerhaft beseitigt werden? -Nicht-finanzielle Berichterstattung: Welche Schlüsse kann man aus dem ersten Jahr ziehen? Hat sich schon eine Schweizer «best practice» etabliert? Welche ---Erfahrungen kann man in das zweite Jahr mitnehmen? -Kapitalband: Was ist bei der Einführung der Ermächtigungsklausel in die Statuten zu beachten? -Empfehlungen für anstehende Änderungen von Statuten und Organisationsreglement Profitieren Sie vom Austausch mit versierten Expertinnen und Experten, diskutieren Sie die Neuerungen und teilen Sie Ihre Erfahrungen mit den Referierenden und den Kolleginnen und Kollegen. Die SZW-Tagung beleuchtet wie gewohnt zentrale Fragestellungen für die Praxis und gibt Ihnen konkrete Empfehlungen und Hinweise ab.

Aktienverkauf bei Pattsituation

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_50/2024

Bei einer Gesellschaft mit zwei je zu 50% beteiligten Aktionären kann eine Pattsituation durch ein Kaufs-/Verkaufsangebot des einen Aktionärs an den anderen Aktionär hinsichtlich der Hälfte der Aktien beseitigt werden. Die beiden ausstehenden Aktionärsdarlehen brauchen hierzu nicht berücksichtigt oder vorgängig zurückgezahlt zu werden.
iusNet GR 25.07.2024

Einberufung einer Generalversammlung durch faktisches Organ

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_387/2023 und 4A_429/2023

Eine Verwaltungsrätin kann nach Ablauf ihrer Amtszeit nicht mehr gültig eine Generalversammlung einberufen. Dort gefällte Beschlüsse erweisen sich als nichtig. Hingegen läuft das Amt der Revisionsstelle auch bei verzögerter Durchführung der ordentlichen Generalversammlung bis zur Abnahme der Jahresrechnung durch die Generalversammlung.
iusNet GR 25.07.2024

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