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Aktiengesellschaft (AG)

Aktiengesellschaft (AG)

Unbezifferte Verantwortlichkeitsklage gegen Revisionsstelle

Kommentierung
Aktiengesellschaft (AG)

Kommentierung von BGer 4A_581/2021, Publikation vorgesehen

Wegen der zentralen Bedeutung der Bezifferung des Rechtsbegehrens muss eine Klägerin, welche die Bezahlung eines Geldbetrags verlangt, bereits in der Klageschrift entweder ihr Begehren beziffern oder aufzeigen, weshalb ihr dies nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Ein blosser Hinweis auf fehlende Informationen genügt nicht. Die Klägerin hat konkret darzulegen, aus welchen objektiven Gründen die Bezifferung unmöglich oder unzumutbar ist. Andernfalls ist auf die Klage nicht einzutreten.
Harald Bärtschi
iusNet GR 29.09.2022

Unbezifferte Verantwortlichkeitsklage gegen Revisionsstelle

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_581/2021, Publikation vorgesehen

Wegen der zentralen Bedeutung der Bezifferung des Rechtsbegehrens muss eine Klägerin, welche die Bezahlung eines Geldbetrags verlangt, bereits in der Klageschrift entweder ihr Begehren beziffern oder aufzeigen, weshalb ihr dies nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Ein blosser Hinweis auf fehlende Informationen genügt nicht. Die Klägerin hat konkret darzulegen, aus welchen objektiven Gründen die Bezifferung unmöglich oder unzumutbar ist. Andernfalls ist auf die Klage nicht einzutreten.
iusNet GR 29.09.2022

Generalversammlung ab 2023 – neue Welt oder alles wie bisher?

Fachbeitrag
Aktiengesellschaft (AG)
Unter dem revidierten Aktienrecht dürfen Generalversammlungen in elektronischer Form einberufen und durchgeführt werden. Erlaubt sind die rein virtuelle Abhaltung, die Verwendung elektronischer Mittel oder die gleichzeitige Nutzung mehrerer Tagungsorte. Es obliegt dem Verwaltungsrat, die geeigneten Möglichkeiten auszuwählen und die Anpassungen der Statuten oder Reglemente innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist zu besorgen. Die Aktionäre profitieren von erweiterten Rechten im Zusammenhang mit der Einberufung der Generalversammlung.
Simone Ehrsam
Lukas Held
iusNet GR 29.09.2022

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