Der Angestellte einer Finanzdienstleisterin täuschte fiktive Trades für Kunden vor, was zu ungerechtfertigten Kommissionszahlungen an den Angestellten führte. Die Finanzdienstleisterin verlangte von ihrem früheren Verwaltungsrat Schadenersatz, weil er den Angestellten zu wenig überwacht habe. Das Bundesgericht verneint eine Pflichtverletzung.