Mangelhafte Prüfung von Sacheinlagen durch Revisionsexperten
Ein bei der Gesellschaftsgründung eingesetzter Revisionsexperte hat zu prüfen, ob die Sacheinlagen bilanzierungsfähig, frei übertragbar, frei verfügbar und verwertbar sind. Jede Prüfungshandlung ist zu dokumentieren. Schwerwiegende Pflichtverletzungen rechtfertigen auch ohne vorherige Androhung einen vorübergehenden Entzug der Zulassung.
Haftung einer Geschäftsführerin für Sozialversicherungsbeiträge
Ist eine Geschäftsführerin einer GmbH nicht in der Lage, für die gehörige Erfüllung der AHV-Beitrags- und -Abrechnungspflicht durch die GmbH zu sorgen, darf sie ihr Amt nicht annehmen bzw. muss sie zurücktreten. Andernfalls wird sie für den von der Ausgleichskasse erlittenen Schaden infolge Grobfahrlässigkeit haftbar.
Firmenrechtliche Verwechslungsgefahr bei identischen Bestandteilen
Die Firmen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften müssen sich deutlich voneinander unterscheiden. Stimmt das prägende Element zweier Firmen überein, ist eine Verwechslungsgefahr zu bejahen, ungeachtet unterschiedlicher Zusätze, welche auf den Tätigkeitsbereich sowie das Tätigkeitsgebiet hinweisen.
Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung einer Sonderuntersuchung
Veräussert eine Gesellschaft wesentliche Aktiven an ein anderes Unternehmen, an welchem das einzige Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist, und wird der mittels Verrechnung geleistete Preis nicht durch eine vollwertige Fairness Opinion bestätigt, erscheint angesichts des Interessenkonflikts eine schädliche Treuepflichtverletzung als glaubhaft.
Gerichtliche Einberufung einer Generalversammlung bei unklarer Zuständigkeit
Ein formell korrektes Gesuch von Aktionärinnen um Einberufung einer Generalversammlung und Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands ist vom Gericht lediglich abzulehnen, wenn ein Rechtsmissbrauch zu bejahen ist oder der zu traktandierende Gegenstand offensichtlich ausserhalb der Zuständigkeit der Generalversammlung liegt.
Das neue Gesetz über die Transparenz juristischer Personen verpflichtet juristische Personen des Schweizer Privatrechts und gewisse ausländische Rechtseinheiten zur Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen (ab einer 25%-Beteiligung) an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, welches ein nicht öffentliches Register führt.
Kognition des Handelsregisteramts bei Eintragung einer kirchlichen Stiftung
Die Anforderungen an die Aufsicht kirchlicher Stiftungen sind teilweise umstritten, namentlich was die verlangte Unabhängigkeit betrifft. Widerspricht die vorgesehene private Aufsicht nicht offensichtlich und unzweideutig den zwingenden Vorgaben, dürfen Handelsregisterbehörden die Eintragung nicht ablehnen.
Während die Corporate Governance bei Aktiengesellschaften seit vielen Jahren intensiv diskutiert wird, findet die Governance von Grossgenossenschaften noch verhältnismässig wenig Beachtung. Ausgehend von der aktuellen Reorganisation der Migros vergleicht der Beitrag die Struktur und Organisation bedeutender Genossenschaften der Schweiz.
Verzicht auf Einführung eines Schweizer Trustrechts
Nach durchgeführter Vernehmlassung über die Einführung eines Schweizer Trusts beantragt der Bundesrat gemäss Entscheid vom 15. September 2023 die Abschreibung der betreffenden Motion, weil er das Vorhaben derzeit für nicht mehrheitsfähig hält.
Die spaltungsähnliche Ausgliederung des Generika- und Biosimilars-Geschäfts von Novartis erfolgt durch Ausschüttung von Aktien der entsprechenden Gesellschaft an die bisherigen Novartis-Aktionärinnen. Zur Gewährleistung der Steuerneutralität reduziert Novartis den Nennwert ihrer Aktien im Umfang des Aktienkapitals der ausgegliederten Gesellschaft.