Vernehmlassung zur Verhinderung missbräuchlicher Konkurse
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Anpassung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA eröffnet. Die beiden Verordnungen sollen an das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses angepasst werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Mai 2023. Die Gesetzesänderungen und die Anpassungen der Verordnungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Verlustverrechnungsperiode soll von sieben Jahren auf zehn Geschäftsjahre verlängert werden. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Verzicht auf Einführung eines Schweizer Trustrechts
Nach durchgeführter Vernehmlassung über die Einführung eines Schweizer Trusts beantragt der Bundesrat gemäss Entscheid vom 15. September 2023 die Abschreibung der betreffenden Motion, weil er das Vorhaben derzeit für nicht mehrheitsfähig hält.
Das neue Gesetz über die Transparenz juristischer Personen verpflichtet juristische Personen des Schweizer Privatrechts und gewisse ausländische Rechtseinheiten zur Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen (ab einer 25%-Beteiligung) an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, welches ein nicht öffentliches Register führt.
Das Unternehmensentlastungsgesetz möchte administrative Belastungen und Regulierungskosten für Unternehmen abbauen. Es enthält Regulierungsgrundsätze und sieht ein Monitoring für die Belastung durch Regulierungskosten vor. Zudem werden die digitalen Dienstleistungen der Verwaltung auf EasyGov ausgebaut. Das Gesetz tritt gestaffelt in Kraft.
Unbezifferte Verantwortlichkeitsklage gegen Revisionsstelle
Beruft sich eine Klägerin, welche die Bezahlung eines Geldbetrags verlangt, auf eine Ausnahme von der Bezifferungspflicht, hat sie in der Klageschrift aufzuzeigen, dass die Bedingungen für eine unbezifferte Forderungsklage erfüllt sind. Ein blosser Hinweis auf fehlende Informationen genügt nicht.
Keine erleichterte Fusion bei indirekten Beteiligungsverhältnissen
Eine erleichterte Fusion gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. b FusG setzt voraus, dass der Rechtsträger, die natürliche Person oder die gesetzlich beziehungsweise vertraglich verbundene Personengruppe die (Stimmrechts-)Anteile der an der Fusion beteiligten Gesellschaften direkt besitzt. Daran fehlt es bei indirekten Beteiligungsverhältnissen.
Keine Haftung des Verwaltungsrats aufgrund verspäteter Überschuldungsanzeige
Eine Gläubigerin der Aktiengesellschaft erhob im Konkurs der Gesellschaft eine Verantwortlichkeitsklage gegen das geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied auf Ersatz des Gesellschaftsschadens. Die Klage wurde im Wesentlichen damit begründet, die Überschuldungsanzeige sei nicht rechtzeitig erfolgt. Das Bundesgericht lehnt die Haftung des Verwaltungsratsmitglieds ab.
Keine notwendige Streitgenossenschaft mangels Qualifikation als einfache Gesellschaft
Ein Bauherr macht einen vertraglichen Anspruch auf Beteiligung an Nettomieterträgen gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Geschäftsführer geltend. Gemäss Bundesgericht liegt im konkreten Fall keine einfache Gesellschaft und demnach auch keine notwendige Streitgenossenschaft zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer vor.
Antragsrecht auch bei schriftlicher Generalversammlung nach COVID-19-Gesetzgebung
Eine Gesellschaft führte eine schriftliche Generalversammlung unter der COVID-19-Gesetzgebung durch und versandte hierzu an ihr Aktionariat Abstimmungsunterlagen. Eine Aktionärin wandte sich an den Verwaltungsrat und stellte Anträge, über die der Verwaltungsrat nicht abstimmen liess. Dies erachtete das Bundesgericht als unzulässig. Die Urteilsbesprechung behandelt das Antragsrecht im Rahmen schriftlicher Generalversammlungen.