Pflichten des Verwaltungsrats in finanziellen Krisenlagen nach neuem Aktienrecht
Das neue Aktienrecht verschärft die Pflichten des Verwaltungsrats bei drohender Zahlungsunfähigkeit, bei einem eingetretenen Kapitalverlust und bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung, v.a. auch was die Anmeldung des Konkurses (90 Tage-Frist) und die Anforderungen an Rangrücktrittsvereinbarungen betrifft (Ausdehnung auf Zinsforderungen).
Faktenblätter zur Aktienrechtsrevision aus Sicht des Handelsregisterrechts
Der Beitrag gibt einen Überblick über die zehn Faktenblätter des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister zum neuen Aktienrecht (vgl. REPRAX 4/2022, S. 151 ff.).
Die Übernahme der Credit Suisse durch UBS dominierte jüngst die Schlagzeilen. Der Beitrag beleuchtet die Transaktion aus fusionsrechtlicher Perspektive, erörtert die Abschreibung der AT1-Finanzinstrumente sowie die gewährte Liquiditätshilfe, stellt den Massnahmen das Rettungspaket der Finanzkrise von 2008 gegenüber und nimmt eine Würdigung vor.
Loyalitätsaktien bezwecken, Aktionärinnen langfristig an eine Gesellschaft zu binden. Im Schweizer Aktienrecht fehlt eine ausdrückliche Regelung. Im Rahmen der Aktienrechtsrevision wurde bewusst darauf verzichtet. Der Bundesrat betrachtet eine gesetzliche Grundlage für Loyalitätsaktien weiterhin als entbehrlich, wie er in einem Bericht festhält.
Umsetzung der Aktienrechtsrevision durch Handelsregisterämter
Die Praxismitteilung EHRA 1/23 behandelt unter dem revidierten Aktienrecht den maximalen Betrag bei Kapitalveränderungen, die Statutenbestimmung für Generalversammlungen im Ausland und für virtuelle Generalversammlungen, den Beleg bei schriftlichen Generalversammlungen sowie den Publikationstext bei Sacheinlagen mit einer weiteren Gegenleistung der Gesellschaft.
Taugt die Rechtsform der Aktiengesellschaft als Investitionsvehikel? Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten bieten sich an und in welchen Konstellationen ist eine Unterstellungspflicht unter das Kollektivanlagengesetz (KAG) im Auge zu behalten? Der Beitrag zeigt insbesondere auf, wie eine Unterstellung unter das KAG vermieden werden kann.
Aktienrechtsrevision aus handelsregisterrechtlicher Sicht
Die Praxismitteilung EHRA 2/23 widmet sich vor dem Hintergrund der jüngsten Aktienrechtsrevision namentlich dem Zusammenspiel von bedingtem Kapital und dem Kapitalband, den formellen Anforderungen an Verwaltungsratssitzungen, dem Erfordernis der Prüfungsbestätigung bei einer Sanierungsfusion sowie ausgewählten Aspekten des GmbH-Rechts.
Die spaltungsähnliche Ausgliederung des Generika- und Biosimilars-Geschäfts von Novartis erfolgt durch Ausschüttung von Aktien der entsprechenden Gesellschaft an die bisherigen Novartis-Aktionärinnen. Zur Gewährleistung der Steuerneutralität reduziert Novartis den Nennwert ihrer Aktien im Umfang des Aktienkapitals der ausgegliederten Gesellschaft.
Während die Corporate Governance bei Aktiengesellschaften seit vielen Jahren intensiv diskutiert wird, findet die Governance von Grossgenossenschaften noch verhältnismässig wenig Beachtung. Ausgehend von der aktuellen Reorganisation der Migros vergleicht der Beitrag die Struktur und Organisation bedeutender Genossenschaften der Schweiz.
Generalversammlung bei kotierten Gesellschaften – Lessons learned
Die kotierten Gesellschaften haben von den ihnen seit der Aktienrechtsrevision zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten bisher zurückhaltend Gebrauch gemacht. Insgesamt haben die neu geltenden Pflichten in der ersten Generalversammlungssaison unter dem neuen Aktienrecht zu keinen namhaften Schwierigkeiten geführt. Trotzdem bietet sich an, ein Blick auf die ersten Lessons learned zu werfen.