Antragsrecht auch bei schriftlicher Generalversammlung nach COVID-19-Gesetzgebung
Eine Gesellschaft führte eine schriftliche Generalversammlung unter der COVID-19-Gesetzgebung durch und versandte hierzu an ihr Aktionariat Abstimmungsunterlagen. Eine Aktionärin wandte sich an den Verwaltungsrat und stellte Anträge, über die der Verwaltungsrat nicht abstimmen liess. Dies erachtete das Bundesgericht als unzulässig. Die Urteilsbesprechung behandelt das Antragsrecht im Rahmen schriftlicher Generalversammlungen.
Kognitionsbefugnis des Gerichts bei Einberufungs- und Traktandierungsklagen
Bei der verlangten Einberufung einer Generalversammlung hat das Gericht bloss zu prüfen, ob der Gesuchsteller Aktionär mit der verlangten Mindestbeteiligung ist und vergeblich ein Einberufungsbegehren gestellt hat. Die Gültigkeit der zu fassenden Beschlüsse ist im Rahmen einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage zu beurteilen.
Generalversammlung ab 2023 – neue Welt oder alles wie bisher?
Generalversammlungen dürfen neu in elektronischer Form einberufen und durchgeführt oder an meh-reren Tagungsorten abgehalten werden. Der Verwaltungsrat hat die geeigneten Möglichkeiten aus-zuwählen und die Statuten oder Reglemente anpassen zu lassen. Bei der Einberufung der Generalver-sammlung profitieren die Aktionäre von erweiterten Rechten.
Konfliktmineralien und Kinderarbeit: Handlungsbedarf für KMU
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Transparenzvorschriften im Rohstoffbereich sind zumindest im Moment noch auf grössere Unternehmen ausgerichtet. Demgegenüber besteht auch für kleinere Unternehmen ein Risiko, dass die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Konfliktmineralien und Kinderarbeit auf sie anwendbar sind.
Das Kapitalband: Grundprinzipien und Verhältnis zum bedingten Kapital
Das Kapitalband stellt einen bedeutenden Teil der Aktienrechtsrevision dar. Der Beitrag erörtert dessen Mechanismus und gewisse praktische Fragen. Untersucht werden auch das bedingte Kapital innerhalb und ausserhalb des Kapitalbands sowie der Ablauf der Dauer des Kapitalbands nach einer Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital.
Klimaklagen gegen Rohstoffunternehmen: Aktuelle Entwicklungen und Zukunftsfragen
Dieser Fachbeitrag thematisiert aktuelle Entwicklungen und Zukunftsfragen rund um Klimaklagen gegen Rohstoffunternehmen. Im Beitrag werden laufende Musterverfahren, mögliche Vor- und Nachteile, ausgewählte Rechtsfragen und bessere Alternativen privatrechtlicher Klimaklagen behandelt. Die Ausführungen werden durch eine Konklusion in Thesenform abgerundet.
Rechnungslegung und Aktienkapital in Fremdwährung unter geltendem und neuem Recht
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Aktiengesellschaften ihr Aktienkapital in bestimmten ausländischen Währungen führen. Dieser Beitrag befasst sich mit den hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen. Er beleuchtet das Vorgehen anlässlich der Neugründung und beim Wechsel der Währung. Schliesslich wird auf die Frage eingegangen, wie die Rechtslage beim nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen ist.
Die Scheidung als Organisationsmangel und Auflösungsgrund einer Aktiengesellschaft nach Art. 731b OR
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können sich die Ehegatten regelmässig nicht über die Zukunft einer gemeinsamen AG einigen. Kann vor diesem Hinter-grund ein Gesuch beim zuständigen Gericht um Anordnung von Massnahmen nach Art. 731b OR sowie die Beantragung der Auflösung und Liquidation der AG eine effiziente und kostengünstige Lösung darstellen?
Inkrafttreten des neuen Aktienrechts aus handelsregisterrechtlicher Perspektive
Der Beitrag gibt einen Überblick über die EHRA Praxismitteilung 3/22, worin unter anderem übergangsrechtliche Fragen zum Inkrafttreten der Aktienrechtsrevision und der angepassten Handelsregisterverordnung beantwortet werden.
Vereine mit grenzüberschreitendem Fundraising oder Mitteleinsatz haben zu prüfen, ob sie der neuen Eintragungspflicht unterstehen und ein Mitgliederverzeichnis führen müssen. Der Beitrag umschreibt die Vorschriften und behandelt die EHRA Praxismitteilung 2/22. Letztere enthält Erläuterungen und Vorlagen für Nichtunterstellungserklärungen.